AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Entfaltungskraft (Dominik Lauber und/oder Christiane Scherwey) mit Sitz in Ebikon/LU.

Artikel 1 Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen finden auf sämtliche Verträge zwischen Entfaltungskraft und dem Kunden, Klienten oder Teilnehmer Anwendung, in Folge Kunde genannt.
1.2. Unter Kunde wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der Entfaltungskraft einen Vertrag über die Durchführung von Sessions schließt oder die tatsächlich an der Session teilnimmt, unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder ein Dritter an der Session teilnimmt.

Artikel 2 Zustandekommen des Vertrags
2.1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein Anmeldeformular von Entfaltungskraft unterzeichnet, sei es digital oder auf Papier, oder dass Entfaltungskraft eine von dem Kunden per E-Mail versandte Anmeldung bestätigt.
2.2. Im Falle der etwaigen Ungültigkeit/Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sessions, bleiben die übrigen Bestimmunen unvermindert wirksam und anwendbar. Entfaltungskraft und der n verständigen sich über den Austausch der etwaigen ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck und dem Inhalt der ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen möglichst nahekommen.
2.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn Entfaltungskraft sie schriftlich bestätigt hat.

Artikel 3 Rücktritt von der Session
3.1. Der Kunde hat das Recht, die Teilnahme an einer Session oder den Auftrag für eine Session per Einschreiben oder per E-Mail-Nachricht, die von Entfaltungskraft bestätigt wurde, zu stornieren.
3.2. Bis zwei Monate vor Beginn, kann der Kunde kostenlos zurücktreten. Danach gilt folgende Regelung, unabhängig von einer möglichen Warteliste.
3.3. Tritt der Kunde bis zu vier Wochen vor Beginn zurück, so fallen Rücktrittskosten i. H. v. 50% der Teilnahmegebühr an. Also 50% werden erstattet.
3.4. Tritt der Kunde bis zu 14 Kalendertagen vor dem ersten Sessionstag zurück, so fallen Rücktritts kosten i. H. v. 75% der Teilnahmegebühr an. Noch 25% der Teilnahmegebühr werden erstattet.
3.5. Wenn der Kunde weniger als 14 Kalendertage vor dem ersten Sessiontag zurücktritt, seine Teilnahme nach dem ersten Sessiontag beendet oder aus anderen Gründen nicht an der Session teilnimmt, hat der Kunde die vollständigen Teilnahmekosten zu zahlen. Der Kunde kann sich durch eine andere juristische oder natürliche Person vertreten lassen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen für die betreffende Session erfüllt. Damit sind keine Kosten verbunden. Er bekommt dann den vollen Betrag nach Beendigung der Session zurückerstattet, wenn die Ersatzperson bezahlt hat und die Veranstaltung angetreten hat.
3.6. Entfaltungskraft hat das Recht, unter deutlicher Angabe der Gründe die Session zu stornieren oder einen Kunden abzulehnen. Der Kunde hat in dem Fall das Recht auf Erstattung des vollständigen Betrags, den er Entfaltungskraft bezahlt hat. Der Kunde hat gegen Entfaltungskraft keinen Anspruch auf Erstattung der Reise-, Spesen oder Übernachtungskosten.

Artikel 4 Zahlung
4.1. Entfaltungskraft stellt die Teilnahmekosten mithilfe einer (digitalen) Rechnung in Rechnung. Der Kunde hat die Teilnahmekosten 14 Tage ab Rechnungsstellung durch Entfaltungskraft oder, falls dieser Zeitpunkt bereits verstrichen ist, umgehend nach Rechnungseingang zu begleichen. Ratenzahlungen oder Zahlungen per Kreditkarte sind nur nach Absprache mit Entfaltungskraft möglich.
4.2. Die Fahrt-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es sei denn, in der betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von Entfaltungskraft wird ausdrücklich etwas anderes erwähnt.
4.3. Literatur- und Prüfungskosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es sei denn, in der betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von Entfaltungskraft wird ausdrücklich etwas anderes erwähnt.
4.4. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung an Entfaltungskraft ist der Kunde verpflichtet, die angemessener Weise angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.

Artikel 5 Auflösung und Aussetzung
5.1. Wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder wenn ernsthafte Zweifel dahingehend bestehen, dass er in der Lage ist, seine vereinbarten Verpflichtungen gegenüber Entfaltungskraft zu erfüllen, hat Entfaltungskraft unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln das Recht, den Vertrag, sobald der Kunde in Verzug ist, ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.
5.2. Wenn der Kunde durch Insolvenz, gerichtlichen Zahlungsaufschub, Liquidation, Unternehmensbeendigung, Firmenübertragung oder dadurch in Verzug gerät, dass er (oder sein Vermögen) unter Verwaltung, unter Pflegschaft oder unter Vormundschaft gestellt wird, hat Entfaltungskraft unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln das Recht, den Vertrag, sobald der Kunde in Verzug ist, ohne weitere vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.
5.3. Wenn Entfaltungskraft den Vertrag entsprechend den Bestimmungen der Artikel 9.6 und 9.7 des vorliegenden Vertrags vollständig oder teilweise auflöst beziehungsweise vollständig oder teilweise aussetzt, ist Entfaltungskraft unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln nicht zur Leistung von Schadenersatz in irgendeiner Art oder Form verpflichtet. Der Anspruch von Entfaltungskraft auf Ersatz des Schadens, der infolge des Verzugs des Kunden entsteht, bleibt davon jedoch unberührt. Jeglicher Schadenersatz ist sofort zum Datum des betreffenden Ereignisses fällig.

Artikel 6 Höhere Gewalt
6.1. Wenn Entfaltungskraft ihre vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Umstandes verletzt, den sie nicht zu vertreten hat, hat Entfaltungskraft das Recht, die Erfüllung zeitweilig und/oder dauerhaft auszusetzen. Sodann zahlt Entfaltungskraft dem Kunden etwaige von ihm bereits beglichene Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung infolge einer zurechenbaren Pflichtverletzung anteilig zurück.
6.2. Unter einem nicht zu vertretenden Umstand, aber keineswegs darauf beschränkt, wird unter anderem die „Unterbrechung des normalen Ganges der Dinge, wodurch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich und/oder zweckmäßig ist“, verstanden. Dazu gehören unter anderem die Krankheit von Personal und/oder Lehrkräften, das Nichtverfügbarsein des Standortes, Kriegssituationen, Atom- und Naturkatastrophen, die der Fortführung der Session im Wege stehen.

Artikel 7 Geistiges Eigentum
7.1. Die Urheberrechte an den von ENTFALTUNGSKRAFT herausgegebenen und bereitgestellten Datenträgern, Broschüren, Sessionmaterialien, Handbüchern, Arbeitsblättern, Schablonen, Ablaufdiagrammen, CDs, DVDs und allen anderen im Rahmen der Session verwendeten schriftlichen Materialien, im Folgenden als „Materialien“ bezeichnet, obliegen ENTFALTUNGSKRAFT, es sei denn, auf dem Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben. Es ist dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von ENTFALTUNGSKRAFT Daten aus den Materialien in irgendeiner Form zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu verteilen.
7.2. Auch die Urheberrechte an dem Programmmaterial, Schriften in schriftlicher und in digitaler elektronischer Form, Angeboten, Briefen, Berichten, Gutachten, Vorschlägen, CDs, DVDs usw., die sich aus den Arbeiten von ENTFALTUNGSKRAFT ergeben, obliegen ausschließlich ENTFALTUNGSKRAFT.
7.3. Die oben beschriebenen Äußerungsformen sind nicht alles umfassend. Auch bei anderen als den genannten Äußerungsformen werden die Urheberrechte und die anderen geistigen Eigentumsrechte nicht übertragen und obliegen ENTFALTUNGSKRAFT.

Artikel 8 Ausführung durch Dritte
ENTFALTUNGSKRAFT behält sich das Recht vor, Arbeiten oder Teile davon von einem oder mehreren Dritten ausführen zu lassen. ENTFALTUNGSKRAFT haftet jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.

Artikel 9 Haftung
9.1. ENTFALTUNGSKRAFT bemüht sich darum, die gegebene Session nach bestem Wissen und Können durchzuführen.
9.2. ENTFALTUNGSKRAFT haftet gegenüber dem Kunden, der eine juristische Person oder eine in der Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens handelnde natürliche Person ist, lediglich für Schaden, der unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, je schadenverursachender Umstand jedoch höchstens bis zur Höhe der Sessionskosten. Eine aufeinander folgende Reihe von Umständen wird dabei als ein Umstand angesehen.
9.3. ENTFALTUNGSKRAFT haftet nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schaden durch Betriebsstillstand.
9.4. ENTFALTUNGSKRAFT haftet nicht, wenn der Kunde oder ein Dritter die Möglichkeit haben, auf eine Versicherungsgesellschaft zurückzugreifen.
9.5. Der Auftragsvertrag und die Beziehung mit dem Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich dem schweizerischen Richter  mit Sitz in Luzern zur Beurteilung vorgelegt.
9.6. ENTFALTUNGSKRAFT haftet nicht für etwaige materielle und/oder immaterielle, körperliche und/oder psychische Schäden jedweder Form, die durch die Teilnahme an und/oder die Durchführung von Aufträgen/ Aktivitäten im Rahmen der Session inner- oder außerhalb der Räumlichkeiten verursacht wurden.

Artikel 10 Vorbehalt
10.1. ENTFALTUNGSKRAFT behält sich das Recht vor, den Inhalt und das Programm der Lehrgänge zu ändern.
10.2. Wenn ENTFALTUNGSKRAFT wegen der Verhinderung eines Lehrgangsleiters oder wegen höherer Gewalt einen Lehrgang abbrechen oder stornieren muss, organisiert ENTFALTUNGSKRAFT innerhalb einer angemessenen Frist einen weiteren Lehrgang.
10.3. ENTFALTUNGSKRAFT haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Kunden aus irgendeinem Grund entstehen.

Artikel 11 Sonstige Bestimmungen
11.1. Die persönlichen Daten des Kunden werden lediglich zur Optimierung der Dienstleistungen von ENTFALTUNGSKRAFT und für die erforderliche Kommunikation zwischen ENTFALTUNGSKRAFT und dem Kunden verwendet.
11.2. Schulungen finden unter dem Vorbehalt statt, dass sich nach dem Urteil von ENTFALTUNGSKRAFT hinreichend Kunden angemeldet haben.
11.3. Der Kunde hat den Inhalt des Wortlauts dieses Vertrags vollständig verstanden und erklärt mit seiner digitalen Unterzeichnung und Bestätigung durch das Lesen dieser Geschäftsbedingungen und das Ankreuzen des betreffenden Feldes oder Einzahlen des Betrages, dass er sich freiwillig an den Vertrag bindet.
11.4. Der Originaltext dieses Vertrags liegt auf Wunsch bei ENTFALTUNGSKRAFT zur Einsichtnahme aus.
11.5. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Streitfälle, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, werden, sofern verhaltensrechtlich und gesetzlich möglich, ausschließlich von dem Gericht in Luzern beurteilt und geschlichtet.